Im Diözesanvorstand sind derzeit:
die Diözesanvorsitzenden: Johanna Pfefferle und Natascha Würflingsdobler.
Unsere Kuratin ist Stefanie Widmann. (mitte)
Zum Diözesanvorstand gehören
- die zwei Diözesanvorsitzenden
- die Diözesankuratin
Zur Diözesanvorsitzenden kann nur gewählt werden, wer anerkannte Gruppenleiter*in und volljährig ist.
Zur Diözesankurat*in können Priester, Frauen oder Männer mit theologischer Ausbildung gewählt werden.
Die Beauftragung wird vom zuständigen Bischof erbeten.
Die Amtszeit vom Diözesanvorstand beträgt in der Regel zwei Jahre.
Aufgaben des Diözesanvorstands
- Die Mitglieder des Diözesanvorstandes leiten den Diözesanverband im Rahmen von Ordnung und Satzung des Verbandes sowie der Beschlüsse der Bundesorgane, der Diözesanversammlung und der Diözesanleitung.
- Sie vertreten die Interessen des Diözesanverbandes gegenüber staatlichen und kirchlichen Institutionen sowie den Zusammenschlüssen der Jugendverbände in ihrem Bereich.